Amazon OSS-Verfahren: Was ist der One-Stop-Shop und was bedeutet er für Ihren Onlinehandel?

Wer auf Amazon an Kunden in anderen EU-Ländern verkauft, muss wissen, welche Umsatzsteuer gilt und wo sie erklärt wird. Ein Fehler beim Lager oder bei der Lieferschwelle kann zu Zuschlägen und Bußgeldern der Finanzverwaltung führen.
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ist das EU-System, mit dem Sie seit dem 1. Juli 2021 die Umsatzsteuer auf Verkäufe an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten in Ihrem eigenen Land erklären. Wenn Sie auf Amazon aus einem Lager in Deutschland verkaufen, passt das Verfahren für Sie. Nutzen Sie den Paneuropäischen Versand durch Amazon, brauchen Sie in jedem Lagerland eine eigene umsatzsteuerliche Registrierung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Lieferschwelle von 10.000 € gilt einheitlich für die ganze EU und umfasst alle Ihre Fernverkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern. Sie wird nicht pro Land berechnet.
- Oberhalb der Schwelle berechnen Sie die Umsatzsteuer des Käuferlandes. Über das OSS-Verfahren erklären Sie diese Steuer gesammelt in einer Quartalserklärung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Ein Verkauf, der aus einem Amazon-Lager an einen Kunden im selben Land geht, ist ein lokaler Verkauf. Er läuft nicht über OSS und verlangt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in diesem Land, wenn es nicht Ihr Sitzland ist.
- Beim Paneuropäischen Versand durch Amazon führen auch die Umlagerungen Ihres Bestands zwischen Ländern dazu, dass Sie sich in jedem Lagerland umsatzsteuerlich registrieren müssen.
- Bei gleichem Bruttopreis auf allen Marktplätzen verändert die Umsatzsteuer des Ziellandes Ihren Erlös pro Verkauf. Die Marge muss deshalb pro Land berechnet werden.
Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?
Der One-Stop-Shop, kurz OSS, ist eine Sonderregelung der EU-Mehrwertsteuer, die die Besteuerung des Onlinehandels vereinfacht. Er geht auf die Reform der Mehrwertsteuer im elektronischen Handel zurück, die mit der Richtlinie (EU) 2017/2455 beschlossen wurde, und gilt seit dem 1. Juli 2021. Die Europäische Kommission betreibt ein offizielles Portal zum One-Stop-Shop mit den Regeln der einzelnen Länder.
Die Grundregel ist einfach: Sobald Ihre Fernverkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern die gemeinsame jährliche EU-Schwelle überschreiten, ist die Umsatzsteuer im Bestimmungsland der Ware fällig. Die Schwelle bezieht sich auf Verkäufe an Privatpersonen. Verkäufe an Unternehmen mit innergemeinschaftlicher Umsatzsteuer-Identifikationsnummer folgen einer anderen Regelung.
Der Vorteil von OSS: Sie müssen sich nicht in jedem Land registrieren. Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt die Teilnahme elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern unter Angabe seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Es übermittelt eine einzige Erklärung mit der Umsatzsteuer aller Bestimmungsländer, jeweils bis zum Ende des Monats nach Ablauf des Quartals, und das BZSt leitet die Beträge an die Mitgliedstaaten weiter. In Spanien zum Beispiel läuft die Anmeldung über das Formular 035 und die Quartalserklärung über das Modelo 369 (auf Spanisch).
Für Amazon-Händler zählt vor allem eine Bedingung: Das Land, aus dem die Ware versendet wird, und das Land des Käufers müssen verschieden sein. Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland sitzt, Sie aber Ware in Frankreich lagern und von dort an französische Kunden verkaufen, ist das kein Fernverkauf mehr, sondern ein lokaler Verkauf in Frankreich.
Welche Umsatzsteuer berechnen Sie in welchem Fall?
Welche Umsatzsteuer Sie berechnen, hängt vom Lieferort des Produkts ab, nicht vom Wohnsitz des Käufers und nicht vom Marktplatz, auf dem bestellt wurde. Die vier Fälle unten gelten für einen Händler mit Sitz in Deutschland, der an Privatpersonen verkauft. In den Beispielen 1 und 2 ist die Schwelle bereits überschritten; in den Beispielen 3 und 4 gibt es keine Schwelle, weil der Bestand außerhalb Deutschlands liegt.
| Fall | Versand aus | Lieferung nach | Über OSS? | Umsatzsteuer, die Sie berechnen |
|---|---|---|---|---|
| Beispiel 1: Käufer in Frankreich | Ihr Lager in Deutschland | Frankreich | Ja | Französische Umsatzsteuer (20 %), abgeführt über das BZSt |
| Beispiel 2: Käufer aus Polen, der die Bestellung in Italien empfängt | Ihr Lager in Deutschland | Italien | Ja | Italienische Umsatzsteuer (22 %), abgeführt über das BZSt |
| Beispiel 3: Bestand in einem Amazon-FBA-Lager in Frankreich | Frankreich | Frankreich | Nein, lokaler Verkauf | Französische Umsatzsteuer (20 %), erklärt in Frankreich mit französischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer |
| Beispiel 4: Bestand bei Amazon in Frankreich, Kunde in Italien | Frankreich | Italien | Ja, Fernverkauf | Italienische Umsatzsteuer (22 %), erklärt über OSS aus Deutschland |
Die Sätze in der Tabelle sind die jeweiligen Regelsteuersätze. Für manche Produkte gelten ermäßigte Sätze, und maßgeblich ist immer der Satz des Bestimmungslandes für dieses Produkt.
Solange Sie die Ware aus Deutschland versenden, brauchen Sie nicht in jedem europäischen Land, in das Sie verkaufen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Eine Registrierung im Bestimmungsland ist nur Pflicht, wenn Sie dort Bestand lagern, wie im Beispiel 3 mit Amazon FBA und seinen Lagern in anderen Ländern. Dann müssen Sie in Frankreich umsatzsteuerlich registriert sein und die Steuer direkt an die französische Finanzverwaltung zahlen.
Die drei Regelungen des One-Stop-Shops
Der One-Stop-Shop umfasst drei Regelungen, und jede deckt eine bestimmte Art von Händler und Umsatz ab. Für einen Amazon-Händler mit Sitz in Deutschland zählt die EU-Regelung.
| Regelung | Wer sie nutzt | Welche Umsätze sie abdeckt |
|---|---|---|
| EU-Regelung | Unternehmen mit Sitz in der EU (und Händler aus Drittländern für Warenverkäufe innerhalb der EU) | Innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren an Verbraucher und Dienstleistungen an Verbraucher in einem anderen Mitgliedstaat |
| Nicht-EU-Regelung | Unternehmen ohne Sitz in der EU | Dienstleistungen an Verbraucher in einem Mitgliedstaat |
| Import-Regelung (IOSS) | Händler und Vermittler, die Waren aus Drittländern einführen | Fernverkäufe eingeführter Waren in Sendungen mit einem Wert von höchstens 150 € |
Die Grenze von 150 € der Import-Regelung entspricht der Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert, die die EU abgeschafft hat. Seit dem 1. Juli 2026 gilt als Übergangsmaßnahme bis zum 1. Juli 2028, sofern sie nicht verlängert wird, ein pauschaler Zoll von 3 € je Artikelkategorie für Pakete unter 150 €, die an Verbraucher in der EU gehen.
Wie wirkt sich das OSS-Verfahren aus, wenn Sie über Amazon verkaufen?
Seit dem 1. Juli 2021 gelten nicht mehr die früheren Lieferschwellen von 35.000 € oder 100.000 € pro Land, sondern eine einzige Schwelle von 10.000 € netto für die gesamte EU. Sie umfasst die Fernverkäufe an Verbraucher in allen anderen EU-Ländern, im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr.
Unterhalb dieses Betrags können Sie auf alle Verkäufe in andere Länder die deutsche Umsatzsteuer berechnen (den Regelsatz von 19 % oder den jeweils geltenden ermäßigten Satz). Sie können aber auch von Anfang an die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes anwenden. Sobald ein Verkauf die Schwelle überschreitet, werden dieser Verkauf und alle folgenden im Bestimmungsland besteuert.
Die Schwelle gibt es nur, wenn Ihr Unternehmen in einem einzigen EU-Land ansässig ist und Sie aus diesem Land versenden. Versendet Amazon Ihre Produkte aus Lagern in mehreren Ländern, entfällt die Schwelle: Ab dem ersten Euro berechnen Sie bei jedem Fernverkauf die Umsatzsteuer des Käuferlandes.
Zur Vereinfachung können Sie mit OSS die Umsatzsteuer auf all diese Verkäufe über den One-Stop-Shop Ihres Sitzlandes abführen, ohne Registrierung in jedem Bestimmungsland.
Der Paneuropäische Versand durch Amazon und lokale Verkäufe
Der Paneuropäische Versand durch Amazon wurde geschaffen, um schnell und günstig in ganz Europa zu verkaufen. Amazon lagert Ihre Produkte in Logistikzentren in mehreren EU-Ländern und versendet jede Bestellung aus dem Lager, das dem Kunden am nächsten liegt. Das verkürzt die Lieferzeiten.
Der Nachteil des Programms: Viele Bestellungen gehen aus einem Lager im selben Land ab, in dem sie zugestellt werden. Dieser Umsatz gilt als lokaler Verkauf und kann nicht über den One-Stop-Shop laufen.
Für lokale Verkäufe gilt das übliche Verfahren: Sie registrieren sich in diesem Land umsatzsteuerlich und führen dort die nationale Umsatzsteuer mit der entsprechenden Erklärung ab. Der Unterschied zwischen den beiden Verkaufsarten:
| Verkaufsart | Was ihn ausmacht | Beispiel | Wie die Umsatzsteuer erklärt wird |
|---|---|---|---|
| Lokaler Verkauf | Das Produkt wird im selben Land versendet und zugestellt | Versand aus einem Lager in Frankreich an einen Kunden in Frankreich | In der nationalen Erklärung dieses Landes, mit eigener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dort |
| Fernverkauf | Lagerland und Bestimmungsland sind verschieden | Versand aus Deutschland an einen Kunden in Frankreich | Über OSS, mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes |
Um genau zu wissen, wie die Regeln Sie betreffen, ist der Ausgangspunkt der Standort Ihres Lagers.
Lager im selben Land wie Ihr Unternehmenssitz
Wenn Sie innerhalb der EU verkaufen, aber nur Lager in Deutschland nutzen, haben Sie keine lokalen Verkäufe in anderen Ländern. Überschreiten Sie die Schwelle oder wenden Sie von Anfang an die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes an, müssen Sie die Umsatzsteuer des Käuferlandes berechnen. Der One-Stop-Shop (OSS) ist der freiwillige Weg, sie zu erklären, ohne sich in jedem Land zu registrieren. Dazu gehört auch Amazon FBA, wenn Sie nur Lager in Deutschland nutzen.
Amazon-Lager außerhalb Ihres Landes
Wenn Sie Amazon-Logistikzentren außerhalb Deutschlands nutzen, ist jeder Verkauf, der innerhalb des Lagerlandes zugestellt wird, ein lokaler Verkauf. Für jedes dieser Länder brauchen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenden die dortige Umsatzsteuer an und geben dort die regelmäßigen Erklärungen ab.
Auch das Verbringen Ihres eigenen Bestands aus Deutschland in ein Lager in einem anderen Land hat steuerliche Folgen. Es wird im Ausgangsland als innergemeinschaftliche Lieferung und im Bestimmungsland als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt. Sie brauchen dafür eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und müssen diese Warenbewegungen in beiden Ländern melden. In Spanien zum Beispiel gehören dazu die Eintragung im Register der innergemeinschaftlichen Unternehmer (ROI) und das Modelo 349.
Verkäufe, die aus diesem ausländischen Lager in ein drittes Land gehen, können über OSS laufen. Eine Bestellung, die aus Frankreich an einen Kunden in Italien versendet wird, ist ein Fernverkauf und wird über den deutschen One-Stop-Shop mit italienischer Umsatzsteuer erklärt.
Und wenn der Händler außerhalb der Europäischen Union sitzt?
Hat der Händler keinen Sitz in der EU, wird Amazon bei vielen Verkäufen an Verbraucher Schuldner der Umsatzsteuer. Die Regeln behandeln den Marktplatz als „fiktiven Lieferer“: Amazon berechnet die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes und führt sie an die einzelnen Finanzverwaltungen ab.
Ein typisches Beispiel ist eine US-amerikanische LLC, die an Privatpersonen in der EU verkauft, mit Bestand in Amazon-Lagern in Europa oder mit eingeführten Sendungen bis 150 €. In diesen Fällen wird der Umsatz in zwei Lieferungen aufgeteilt: Die LLC verkauft an Amazon, eine umsatzsteuerfreie Lieferung zwischen Unternehmen, die nach den Regeln des Landes abzurechnen ist, in dem sich die Ware befindet. Amazon verkauft dann an den Verbraucher. Welche Registrierungspflichten die LLC für die Einfuhr oder Lagerung ihres Bestands behält, sollte sie mit einem Steuerberater prüfen.
Wie wirkt sich die Umsatzsteuer der einzelnen Länder auf Ihren Preis bei Amazon aus?
Die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes verändert, was Ihnen von jedem Verkauf bleibt, auch wenn der Kunde dasselbe zahlt. Amazon zeigt Verbrauchern Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer. Bei gleichem Bruttopreis auf mehreren Marktplätzen schwankt Ihr Nettoerlös deshalb mit dem Steuersatz des jeweiligen Landes.
Das Beispiel geht von einem Produkt mit 119 € Bruttopreis aus, Kosten von 60 € und einer angenommenen Provision von 15 % auf den Bruttopreis, also 17,85 €. Amazon berechnet die Verkaufsgebühr auf den Gesamtpreis, den der Käufer zahlt, inklusive Umsatzsteuer und Versand, und der Prozentsatz hängt von der Kategorie ab. Die Marge ist der Nettopreis (ohne MwSt.) abzüglich Kosten und Provision.
| Lieferland | Regelsteuersatz | Nettopreis (ohne MwSt.) | Abgeführte Umsatzsteuer | Marge pro Stück (netto) |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | 100,00 € | 19,00 € | 22,15 € |
| Frankreich | 20 % | 99,17 € | 19,83 € | 21,32 € |
| Spanien | 21 % | 98,35 € | 20,65 € | 20,50 € |
| Italien | 22 % | 97,54 € | 21,46 € | 19,69 € |
Beim selben Preis von 119 € bringt ein Verkauf nach Deutschland 2,46 € mehr Marge pro Stück als ein Verkauf nach Italien. Bei einem Artikel mit knapper Marge entscheidet dieser Unterschied, ob eine Preissenkung im Wettbewerb in einem Land rentabel ist und in einem anderen Verlust bringt. Wie Netto- und Bruttopreis zusammenhängen, erklärt der Beitrag zum Unterschied zwischen Nettopreis und Bruttopreis.
Die praktische Folge: Legen Sie den Mindestpreis jedes Produkts pro Marktplatz fest, und zwar ausgehend vom Nettopreis ohne Umsatzsteuer, nicht vom Bruttopreis. Wenn Sie auf mehreren Amazon-Marktplätzen verkaufen, können Sie mit einem Amazon Repricer oder einer Dynamic-Pricing-Software in jedem Land eine eigene Preisuntergrenze anwenden.
So vermeiden Sie Bußgelder der Finanzverwaltung beim Verkauf über Amazon
Wer sicher auf Amazon verkaufen will, sollte sich zuerst gut beraten lassen. Ein Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Onlinehandel kann Ihren Fall prüfen und Ihnen sagen, in welchen Ländern Sie sich registrieren müssen.
Die Prüfung lässt sich in einer kurzen Liste zusammenfassen, in dieser Reihenfolge:
- Addieren Sie Ihre Fernverkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern im laufenden und im vorangegangenen Jahr und vergleichen Sie die Summe mit der Schwelle.
- Prüfen Sie in Seller Central, in welchen Ländern Amazon Ihren Bestand lagert, vor allem wenn der Paneuropäische Versand aktiviert ist.
- Beantragen Sie in jedem Land, in dem Sie Bestand lagern, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bevor Sie Ware dorthin schicken.
- Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Umsätze haben, wenn Sie Bestand umlagern oder an Unternehmen in anderen Ländern verkaufen.
- Wenn Sie die Schwelle überschreiten oder die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes ab dem ersten Verkauf anwenden, entscheiden Sie, ob Sie diese Steuer über den freiwilligen One-Stop-Shop (OSS) erklären oder sich in jedem Bestimmungsland registrieren.
- Hinterlegen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in Seller Central, damit die Rechnungen und Berichte von Amazon die richtige Umsatzsteuer ausweisen.
Jeder Fehler in diesem Ablauf, etwa der Verkauf aus einem ausländischen Lager ohne lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kann Zuschläge und Bußgelder der Finanzverwaltung dieses Landes nach sich ziehen. Werden dadurch Ihre Meldungen in Deutschland falsch, kommt auch Ihr Finanzamt ins Spiel.
Es gibt noch einen anderen Weg, einen großen Teil dieses Aufwands loszuwerden: an Amazon verkaufen statt auf Amazon. Im Vendor-Modell stellen Sie Amazon als Unternehmen eine Rechnung, und Amazon verkauft an den Endkunden. Die Fernverkäufe an Verbraucher sind damit nicht mehr Ihre, und Sie rechnen einen Verkauf zwischen Unternehmen ab. Der Unterschied zwischen Amazon Seller und Amazon Vendor geht weit über die Umsatzsteuer hinaus, denn Sie geben die Kontrolle über den Preis ab, und das lohnt sich nicht immer.
Die Steuer ist nur ein Teil der Expansion in Europa. Sprache, Retouren, Kundenservice und Logistik zählen ebenfalls; sie werden in den Voraussetzungen für die Internationalisierung Ihres Onlineshops behandelt.
Häufige Fragen zu OSS und Umsatzsteuer bei Amazon
Gilt die Schwelle von 10.000 € pro Land?
Nein. Die Schwelle von 10.000 € gilt einheitlich für die ganze EU und umfasst die Fernverkäufe an Verbraucher in allen anderen Mitgliedstaaten. Das System vor Juli 2021 hatte Lieferschwellen pro Land, von 35.000 € oder 100.000 €.
Muss ich mich für OSS registrieren, wenn ich unter 10.000 € bleibe?
Nein, Pflicht ist das nicht. Unterhalb der Schwelle können Sie auf Verkäufe in andere Länder die deutsche Umsatzsteuer berechnen. Überschreiten Sie die Schwelle oder versenden Sie aus Lagern in mehr als einem Land, müssen Sie die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes berechnen. Der One-Stop-Shop ist der freiwillige Weg, sie zu erklären, ohne sich in jedem Land zu registrieren.
Gilt der One-Stop-Shop für Verkäufe an Unternehmen?
Nein. OSS gilt für Verkäufe an Endverbraucher. Ein Verkauf an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land mit einer im VIES-System gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, und das kaufende Unternehmen führt die Umsatzsteuer in seinem Land ab.
Kann ich in der OSS-Erklärung Vorsteuer abziehen?
Nein. Die OSS-Erklärung enthält nur die geschuldete Umsatzsteuer. Vorsteuer, die Sie in anderen Ländern zahlen, holen Sie über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zurück oder über die nationale Erklärung des Landes, in dem Sie registriert sind.
Wird sich der One-Stop-Shop in den nächsten Jahren ändern?
Ja. Das EU-Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA), das der Rat der EU im März 2025 angenommen hat, erweitert die One-Stop-Shops, damit sich Unternehmen nicht in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig sind, umsatzsteuerlich registrieren müssen. Außerdem digitalisiert es spätestens bis 2030 die Meldungen zur Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Verkäufen zwischen Unternehmen. Prüfen Sie Ihre Situation mit einem Steuerberater, sobald Sie das Lager oder den Markt wechseln.
Wie schützen Sie Ihre Amazon-Marge, wenn die Umsatzsteuer von Land zu Land wechselt?
Damit die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes Ihre Marge nicht aufzehrt, brauchen Sie die Wettbewerberpreise pro Marktplatz und eine Margenuntergrenze pro Produkt. Boardfy ist eine SaaS-Plattform für die Überwachung von Wettbewerberpreisen und Dynamic Pricing im E-Commerce, mit direkter Preisänderung auf Amazon, eBay, Google Shopping und Mirakl-Marktplätzen.
- Boardfy berechnet Ihre Marge netto (ohne MwSt.) aus den Produktkosten und zieht die Marktplatzprovision, die Zahlungsgebühren und weitere Kosten ab, die Sie zuordnen möchten.
- Boardfy hält den Mindestpreis oder die Mindestmarge ein, die Sie festlegen, und geht nie darunter.
- Boardfy ändert den Preis direkt auf Amazon und erkennt, welcher Wettbewerber die Buy Box („Hervorgehobenes Angebot“ auf Amazon.de) hält, ein Wert, der sich jederzeit ändern kann.
Boardfy entscheidet nicht über Ihre Strategie: Boardfy wendet die Regeln an, die Sie festlegen. Sie können Boardfy 7 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.